
Kredithöchstbeträge angehoben
Das KfW-Sonderprogramm wurde am 23. März 2020 zur Abfederung der Corona-Krise gestartet. Bisher wurden Zusagen an über 145.000 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von über 52 Mrd. Euro getätigt.
Welche Änderungen ergeben sich jetzt für die Unternehmen?
- Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten: die Antragsfrist im KfW-Sonderprogramm wurde, inklusive des KfW-Schnellkredits, über den 31. Dezember 2021 hinaus bis zum 30. April 2022 verlängert.
- Im KfW-Sonderprogramm werden Unternehmen künftig mit deutlich höheren maximalen Kreditbeträgen unterstützt. Im KfW-Schnellkredit beträgt die Kreditobergrenze nun:
• für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 2,3 Mio. Euro (bisher 1,8 Mio. Euro),
• für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,5 Mio. Euro (bisher 1,125 Mio. Euro),
• für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 850.000 Euro (bisher 675.000 Euro).
Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten. Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als sechs Jahren erhöht sich die Kreditobergrenze von bisher 1,8 Mio. Euro auf 2,3 Mio. Euro.
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