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Förderprogramm Innovationsgutschein Bayern

Du hast eine innovative Idee, benötigst für die Umsetzung aber einen externen Dienstleister und am besten eine finanzielle Unterstützung?
Dann aufgepasst – vielleicht ist der Innovationsgutschein Bayern das Richtige für Dich. 

Warum? 

  • Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe (weniger als 50 Mitarbeitende), Freiberufliche sowie Existenzgründende mit Sitz in Bayern.
  • Gefördert werden externe Dienstleistungen im Rahmen einer innovativen Technologieentwicklung, z.B. Machbarkeitsstudien, Prototypenbau und Zertifizierungen.

Neugierig?

In der kostenlosen Online-Informationsveranstaltung wird das Förderprogramm vorgestellt, und Du erhältst insbesondere Informationen zu folgenden Themen: 

  • Fachliche Inhalte
  • Förderbedingungen
  • Antragsprozess
  • Fragen – Antworten

Zur Anmeldung geht’s hier.

An wen richtet sich die Veranstaltung?

  • Existenzgründende
  • Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 50 Mitarbeitenden
  • Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden
  • Freiberufliche
  • Kammern, Verbände, Wirtschaftsförderungen, Gründungszentren, Beratungen