
Du hast eine innovative Idee, benötigst für die Umsetzung aber einen externen Dienstleister und am besten eine finanzielle Unterstützung?
Dann aufgepasst – vielleicht ist der Innovationsgutschein Bayern das Richtige für Dich.
Warum?
- Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe (weniger als 50 Mitarbeitende), Freiberufliche sowie Existenzgründende mit Sitz in Bayern.
- Gefördert werden externe Dienstleistungen im Rahmen einer innovativen Technologieentwicklung, z.B. Machbarkeitsstudien, Prototypenbau und Zertifizierungen.
Neugierig?
In der kostenlosen Online-Informationsveranstaltung wird das Förderprogramm vorgestellt, und Du erhältst insbesondere Informationen zu folgenden Themen:
- Fachliche Inhalte
- Förderbedingungen
- Antragsprozess
- Fragen – Antworten
Zur Anmeldung geht’s hier.
An wen richtet sich die Veranstaltung?
- Existenzgründende
- Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 50 Mitarbeitenden
- Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden
- Freiberufliche
- Kammern, Verbände, Wirtschaftsförderungen, Gründungszentren, Beratungen